Landwirtschaft Klassen

Landwirtschaft Klassen
Der Traktorführerschein und seine Varianten

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Bereit fürs Fahren auf dem Feld, Hof und im Forst

Du möchtest in der Land- oder Forstwirtschaft arbeiten? Deinen Traktorführerschein kannst du exklusiv an unserem Standort in Eningen machen – mit einer Ausbildung, die dich sicher für den Einsatz auf dem Feld, Hof und im Forst vorbereitet.

Mit der Führerscheinklasse T darfst du land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen bis 60 km/h sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen und spezielle Fahrzeuge führen – ideal für alle, die professionell in der Landwirtschaft tätig sind.

Die Führerscheinklasse L ist der perfekte Einstieg und berechtigt zum Fahren von Traktoren bis 40 km/h sowie Anhängern bis 25 km/h – optimal für alle, die auf dem Hof oder im Betrieb unterstützen möchten.

Ob auf dem Feld, im Forst oder auf der Straße – wir machen dich fit für jeden Einsatz.

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Die Führerscheinklasse T

Die Klasse T ist ideal für alle, die in der Land- oder Forstwirtschaft größere Zugmaschinen oder spezielle Arbeitsmaschinen fahren möchten. Mit ihr bewegst du traktortypische Maschinen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit bis 40 km/h (ab 16 Jahren) bzw. 60 km/h (ab 18 Jahren).

Für besonders schnelle Zugmaschinen – etwa Unimogs mit mehr als 60 km/h bbH – brauchst du je nach zulässiger Gesamtmasse zusätzlich die Führerscheinklasse C1E oder CE sowie ggf. die beschleunigte Grundqualifikation.

Diese Klassen erhältst du mit dem T-Führerschein automatisch: AM und L

  • Zugmaschinen, die für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke gebaut und genutzt werden.
  • Selbstfahrende Arbeitsmaschinen sowie Fütterungsmischwagen, sofern sie land- oder forstwirtschaftlich eingesetzt werden und eine bbH von maximal 40 km/h haben (ab 16 Jahren).

Die Klasse T bietet dir im land- und forstwirtschaftlichen Alltag viel Flexibilität – ob auf dem Feld, im Forst oder rund um den Hof.

  • Mindestalter: 16 Jahre für Zugmaschinen in der Land- und Forstwirtschaft bis 40 km/h, ab 18 Jahren bis 60 km/h.
    Die theoretische Prüfung kannst du bereits 3 Monate vor deinem Geburtstag ablegen, die praktische Prüfung 1 Monat vorher.
  • 12 Doppelstunden Grundstoff (6, wenn du bereits einen anderen Führerschein besitzt)
  • 6 Doppelstunden Zusatzstoff

Für die Führerscheinklasse T gibt es keine festgelegte Mindestanzahl an Fahrstunden. Wie viele Stunden du benötigst, richtet sich nach deinem Lernfortschritt. Dein Können und die Einschätzung deiner Fahrlehrerin oder deines Fahrlehrers entscheiden, wann du bereit für die Prüfung bist.

Für den T-Führerschein musst du eine theoretische und eine praktische Prüfung erfolgreich ablegen.

Das darf ich mit dem T-Führerschein fahren:

  • Zugmaschinen für die Land- und Forstwirtschaft: bauartbedingt bis 40 km/h (16–18 Jahre) bzw. bis 60 km/h (ab 18 Jahren).
  • Selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Futtermischwagen: bis 40 km/h; Anhänger sind erlaubt (z. B. Mähdrescher, Kartoffelvollernter, Häcksler, Rübenroder, Bagger, Raupenfahrzeuge).
  • Zugmaschinen mit zulassungsfreien oder zulassungspflichtigen Anhängern bis max. 40 t zulässige Gesamtmasse.
  • Unimog für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke: bis 40 km/h (16–18 Jahre), ab 18 Jahren bis 60 km/h.
  • Gabelstapler bis 25 km/h.
  • Quads mit landwirtschaftlicher Zulassung: bis 60 km/h (keine ccm-Beschränkung), 16–18 Jahre bis 40 km/h.
  • Mofas bis 25 km/h.

Weitere Besonderheiten:

  • Schnellere Zugmaschinen: Für Fahrzeuge über 60 km/h (z. B. Unimog) benötigst du – abhängig von der zulässigen Gesamtmasse – zusätzlich die Klasse C1E oder CE sowie ggf. die beschleunigte Grundqualifikation.
  • Befristung: Der Führerschein der Klasse T ist unbefristet und muss nicht verlängert werden.
  • Automatisch enthalten: Mit dem T-Führerschein erhältst du die Klassen AM und L automatisch.

Mit der Führerscheinklasse L darfst du Fahrzeuge im land- und forstwirtschaftlichen Einsatz führen, die bauartbedingt langsamer unterwegs sind. Dazu gehören Zugmaschinen und verschiedene selbstfahrende Arbeitsmaschinen, jeweils mit begrenzter Höchstgeschwindigkeit.

Das darfst du mit der Klasse L fahren:

  • Zugmaschinen bis 40 km/h bbH, die für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind – inklusive Anhängern, sofern die Kombination nicht schneller als 25 km/h fährt.
  • Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge bis 25 km/h, ebenfalls mit Anhängern.