Führerschein Klasse A1: Leichtkrafträder ab 16 Jahren fahren
Ab 16 Jahren geht es zügig voran im Straßenverkehr: Während mit 15 Jahren lediglich Mofa oder AM gefahren werden darf, so kannst du mit 16 Jahren den Führerschein der Klasse A1 erwerben – und damit Leichtkrafträder mit einem Hubraum bis 125 ccm und einer Motorleistung von bis zu 11 kW fahren. Das Verhältnis von Leistung zu Gewicht darf maximal 0,1 kW/kg betragen. Auch dreirädrige Kraftfahrzeuge können mit dem Führerschein der Klasse A1 gefahren werden – hier darf die Motorleistung nicht mehr als 15 kW betragen.
Um den Führerschein der Klasse A1 zu erhalten, absolvierst du in DIE AUTOHAUS FAHRSCHULE eine Ausbildung, die sich in einen Theorieteil mit insgesamt 16 Doppelstunden (12 Grund- und 4 Zusatzstunden) sowie einen Praxisteil gliedert. Im praktischen Teil absolvierst du eine Grundausbildung sowie Fahrstunden bei Dunkelheit, Überland und auf der Autobahn. Dann bist du reif für die Fahrprüfung: Diese kannst du in der Theorie bis zu drei Monate, in der Praxis einen Monat vor deinem 16. Geburtstag bereits ablegen, sodass du pünktlich mit 16 Jahren mit einem Leichtkraftrad auf die Straße darfst. DIE AUTOHAUS FAHRSCHULE bereitet dich auf die theoretische und praktische Prüfung zum Führerschein der Klasse A1 optimal vor und sorgt für einen guten Start in den Straßenverkehr. Qualität und Sicherheit werden bei unserer Ausbildung großgeschrieben!
Allgemeines zur A1 Klasse
Leichtkrafträder mit
Dreirädrige Kraftfahrzeuge
Mindestalter:
16 Jahre
Eingeschlossene Klasse:
AM
Ausbildung A1 Klasse
Theoriebestandteile:
12 Doppelstunden Grundstoff
4 Doppelstunden Zusatzstoff
Praxisbestandteile:
Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschülerausbildungsordnung (Zahl der Fahrstunden abhängig von deinen persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt), sowie zusätzlich
5 Fahrstunden Überland
4 Fahrstunden Autobahn
3 Fahrstunden bei Dunkelheit
Prüfung A1 Klasse
Theoretische Prüfung
Praktische Prüfung: Dauer ca. 75 Minuten