Samira Jaksch, Nick Lehner und Susanne Reiff erreicht ihr:
Montag und Mittwoch:
09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 16.30 Uhr
Dienstag und Donnerstag:
09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 18.00 Uhr
Freitag:
09.00 bis 14.00 Uhr
außerhalb dieser Zeiten könnt ihr uns gerne eine
wir melden uns dann schnellst möglichst bei euch.
Gerne beraten wir euch auch in Freudenstadt vor Ort - hier vereinbart ihr bitte einen Termin mit uns
Wenn du dich auf dem Weg zum Führerschein für uns entschieden hast und dich verbindlich bei uns anmelden möchtest kannst du dies hier machten. Bist du noch unentschlossen und brauchst weitere Informationen, dann ruf uns einfach an - wir helfen dir gerne weiter!
der "neue" Auto Führerschein - entspannter in der Ausbildung und Prüfung !
Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg
auch Anhänger darf man fahren, wenn das zulässige Gesamtgewicht nicht mehr als 750 kg beträgt oder das zulässige Gesamtgewicht der Fahrzeug Kombination 3500 kg nicht übersteigt.
Automatik-Auto oder Schaltwagen fahren? Wenn du dich nicht entscheiden willst oder kannst, ist die kombinierte Ausbildung B mit der Schlüsselzahl 197 das Richtige für dich.
Aufgrund der technischen Entwicklung und der Umweltvorgaben bieten wir nur noch die kombinierte Ausbildung aus! Du darfst aber dennoch Schaltfahrzeuge fahren.
Du möchtest wissen was dich die Ausbildung kostet? Hier findest du die Preisinfo der Klasse B für den Standort Freudenstadt
Die Unterscheidung zwischen B, B96 oder BE ist nicht immer ganz so einfach, aber extrem wichtig wenn es um das Fahren mit Anhängern geht.
Durch eine spezielle Fahrerschulung kann man die Berechtigung zum führen von Leichtkrafträdern
(Hubraum 125 cm³, Nennleistung 11 kW, Leistungsgewicht max. 0,1 kW/kg)
erlangen. Ziel der Schulung ist die Befähigung zum sicheren, verantwortungsvollen und umweltbewussten Führen eines Kraftrades der Klasse A1. Die Berechtigung wird durch den Eintrag der Schlüsselzahl 196 bei der Klasse B nachgewiesen und gilt nur in Deutschland.
Krafträder mit - Hubraum von mehr als 50 cm³ oder - bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h, auch mit Beiwagen.
Krafträder mit
- Motorleistung von nicht mehr als 35 kW und
- Verhältnis der Leistung zum Gewicht max. 0,2 kW/kg,
auch mit Beiwagen.
In der Ursprungsleistung nicht mehr als 70 kw
Krafträder mit - Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und Motorleistung von nicht mehr als 11 kW und Verhältnis der Leistung zum Gewicht max.O,1 kW/kg, auch mit Beiwagen.
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und - Leistung von bis zu 15 kW
Zweirädrige Kleinkrafträder (Mopeds) mit - bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h und mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³.
Mindestalter 15 Jahre
Einspurige Fahrräder mit Hilfsmotor oder Kleinkrafträder mit bbH maximal 25 km/h;
mit Verbrennungsmotor bis 50 cm³ Hubraum oder Elektromotor (auch zweisitzig).
Zweirädrige und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit bbH maximal 25 km/h;
mit Verbrennungsmotor bis 50 cm³ Hubraum oder Elektromotor (auch zweisitzig).
Eine zweite Person darf nur mitgenommen werden, wenn das Merkmal „Zweisitzigkeit“ in die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs eingetragen ist und das zulässige Gesamtgewicht nicht überschritten wird.