ASF Seminar

ASF Seminar

SCROLL DOWN
ASF - Nachschulungsseminar
wenn es doch mal passiert ist!

ASF - Nachschulungsseminar

1. Wer einen Führerschein auf Probe hat und bei einem A-Verstoß oder zwei B-Verstößen in der Probezeit erwischt wird, dessen Probezeit verlängert sich von zwei auf vier Jahre. Die Verwaltungsbehörde ordnet in der Regel bei Auffälligkeiten ein Aufbauseminar an.

Wir sind eine zugelassene Fahrschule, die die Seminare durchführen darf. 

Es handelt sich um 4 Sitzungen á 135 Minuten und eine Fahrprobe. Die Ergebnisse werden entsprechend aufgearbeitet und besprochen. Es findet kein Theorieunterricht, wie man es von der Fahrausbildung kennt statt.

Waren beim Verstoß Alkohol oder Drogen im Spiel, so wird ein besonderes Aufbauseminar angeordnet. Dieses muss von Diplom-Psychologen durchgeführt werden, die eine amtliche Anerkennung als Seminarleiter besitzen.

Für die Teilnahme an einem Aufbauseminar setzt die Behörde eine Frist fest, die unbedingt eingehalten werden muss.  Wird der Behörde innerhalb dieser Frist keine Teilnahmebescheinigung vorgelegt, kann die Fahrerlaubnis entzogen werden und eine neue Fahrerlaubnis wird erst erteilt, wenn die Teilnahme am Aufbauseminar erfolgt ist. Wenn ihr ein Aufbauseminar besuchen müsst, dann  möglichst sofort nach der Anordnung um einen Platz suchen, da das Aufbauseminar zwei bis vier Wochen dauert und auch nicht immer sofort in ihrer Nähe ein Aufbauseminar angeboten wird.

Beispiele für A-Verstöße:

  • Unfallflucht
  • Nötigung
  • Vorfahrtverletzung mit Gefährdung eines Anderen
  • verbotenes Rechtsüberholen außerhalb geschlossener Ortschaften
  • zulässige Höchstgeschwindigkeit um mehr als 20 km/h überschreiten (Pkw, Motorrad)
  • zu schnelles Fahren bei Unübersichtlichkeit, an Kreuzungen und Einmündungen oder bei schlechten Sicht- oder Wetterverhältnissen
  • zu dichtes Auffahren (zu geringer Sicherheitsabstand)
  • unerlaubtes Wenden oder Rückwärtsfahren (z.B. "Geisterfahren" auf einer Autobahn oder Kraftfahrstraße)
  • Missachtung von Rotlicht, Stop-Schild oder von Haltzeichen von Polizeibeamten
  • Fahren unter Alkohol- oder unter Drogeneinfluß
  • Fahren ohne Fahrerlaubnis
  • Fahren mit unversicherten oder nicht zugelassenen Fahrzeugen (z.B. ohne Betriebserlaubnis)
  • Überholen im Überholverbot
  • unerlaubtes Abbiegen
  • falsches Verhalten an Bahnübergängen, an öffentlichen Verkehrsmitteln und Schulbussen oder an Zebrastreifen
  • unterlassene Hilfeleistung
  • unerlaubte Fahrgastbeförderung
  • Verstöße gegen das Rechtsfahrgebot
  • Fahren ohne Begleitperson beim Begleiteten Fahren ab 17 Jahre

Beispiele für B-Verstöße sind :

  • unbefugte Benutzung eines Kraftfahrzeugs
  • Gefährdung oder Behinderung von Fußgängern oder Radfahrer beim Abbiegen
  • Gefährdung oder Behinderung von Personen in Haltestellen öffentlicher Verkehrsmittel
  • Kennzeichenmißbrauch
  • ungenügendes Absichern eines liegengebliebenen Fahrzeugs mit Gefährdung anderer
  • Verbotenes Parken auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen
  • Termin zur Hauptuntersuchung um mehr als 8 Monate überziehen
  • mit abgefahrenen Reifen fahren
  • Gefährdung oder Behinderung von Schulkindern an einem haltenden Schulbus
  • Behinderung von Beamten
  • Telefonieren mit einem Mobiltelefon ohne Freisprecheinrichtung

 

Termine

  • ASF Seminar in FDS - Nachschulung die 4 weiteren Termine werden am ersten Abend vereinbart04.04. - 04.04.18:30 - 21:00 Uhr