Bus- und Lkw-Fahrer sind verpflichtet, alle 5 Jahre an einer Weiterbildung gemäß dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz ( BKrFQG ) teilzunehmen.
Betroffen davon sind alle Fahrer, die mit Fahrzeugen der Klassen C/CE, C1/C1E, D1/D1E, D/DE gewerblich unterwegs sind.
Innerhalb von 5 Jahren muss eine Weiterbildung mit mindestens 35 Zeitstunden besucht werden. Die Weiterbildung kann in mehrere Einheiten mit mindestens 7 Stunden Dauer erfolgen.
Ein Teil der Weiterbildung kann im Rahmen eines Fahrertrainings oder in einem leistungsfähigen Simulator durchgeführt werden.
Als Nachweis der Weiterbildung wird bei Vorlage der entsprechenden Teilnahmebescheinigungen bzw. einem Eintrag im BKF Register die Weiterbildung im FQN eingetragen. Der FQN ersetzt nach und nach die Schlüsselzahl 95.
Es gibt in der Weiterbildung Lkw oder Bus keine Prüfung!
Preise Weiterbildung / Modulschulung SZ 95:
Normalpreis : 125,00 €
Teilnehmer älter 55 Jahr nach Abzug ESF Förderung : 63,50 €
Teilnehmer jünger 55 Jahre nach Abzug ESF Förderung : 93,75 €
Teilnehmer ohne Bildungsabschluss : 63,50 €
Es besteht kein Anspruch auf die Förderung, wenn die Fördergelder aufgebraucht sind oder das Programm eingestellt wird. Gerne beraten wie Sie zu den Förderprogrammen. Sie sparen, wir übernehmen die Abwicklung für Sie.